Informationen zur rechtlichen Betreuung

BerufsbetreuerInnen unterstützen Menschen, die wegen einer länger andauernden psychischen Krankkeit, einer körperlichen, seelischen oder geistigen  Behindeurng ihre Angelegenheiten  ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.( §1896 BGB)

Die Betreuung wird vom Amtsgericht - vom Betreuungsgericht-eingerichtet. Das Gericht entscheidet über die Aufgabenkreise, in denen Betreuer*innen tätig werden kann. Die Betreuung ist immer zeiltich berfristet. Sie dauert mindestens  sechs Monate- längstens  aber sieben Jahre und wird dann gerichtlich überprüft.

Vorrangiges Ziel ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Arbeiten nach Ihren Vorstellungen und Präferenzren.

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen BdB e.V.,
Mitglied  in der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie -DGSF