BerufsbetreuerInnen unterstützen Menschen, die wegen einer länger andauernden psychischen Krankkeit, einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behindeurng ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.( §1896 BGB)
Die Betreuung wird vom Amtsgericht - vom Betreuungsgericht-eingerichtet. Das Gericht entscheidet über die Aufgabenkreise, in denen Betreuer*innen tätig werden kann. Die Betreuung ist immer zeiltich berfristet. Sie dauert mindestens sechs Monate- längstens aber sieben Jahre und wird dann gerichtlich überprüft.
Vorrangiges Ziel ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Arbeiten nach Ihren Vorstellungen und Präferenzren.
Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen BdB e.V.,
Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie -DGSF