Wann endet eine Betreuung?

Die Aufhebung einer Betreuung kann durch Sie oder die Betreuerin angeregt werden. Wenn Sie, Ihre Betreuerin und das Betreuungsgericht sich einig sind, kommt es in der Regel sofort zu einer Betreuungsauflösung.

Kann keine Einigkeit zwischen den Beteiligten erzielt werden, so hat das Betreuungsgericht das letzte Wort.

Sie können aber gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde einlegen. Wenn Sie dazu selbst krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, hilft Ihnen Ihre Verfahrenspflegerin dabei.

Die Betreuungsgerichte sind dazu verpflichtet, die Notwendigkeit einer Betreuung regelmäßig zu überprüfen.

Die Betreuerin hingegen ist verpflichtet, dem Gericht mitzuteilen, wenn sich die Lebensumstände ihrer Klienten so verändert haben, dass eine Einschränkung oder Aufhebung der Betreuung erfolgen sollte.

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen BdB e.V.,
Mitglied  in der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie -DGSF