Wie bekommt man eine Betreuerin/ einen Betreuer?

Eine Betreuung kann grundsätzlich von jedem Bürger beim Amtsgericht angeregt werden. Auch Sie selbst können sich an Ihr zuständiges  Amtgericht wenden, um eine Betreuung zu erhalten.

Häufig werden jedoch Gesundheitsämter, andere Behörden, Pflegeeinrichtungen oder Angehörige tätig und regen die Einrichtung einer Betreuung beim Amtsgericht an. Dieses prüft dann durch ärztliche Begutachtung und eine Anhörung, ob eine Betreuung notwendig und die geeignete Maßnahme ist. Die Entscheidung darüber, ob es zu einer Betreuung kommt, liegt bei dem oder der zuständigen Richter/-in.

Sollten Sie mit der Entscheidung des/der Richters/in nicht einverstanden sein, können Sie Beschwerde einlegen.

Wenn das Gericht den Eindruck hat, dass Sie sich selbst nicht in dem Betreuungsverfahren vertreten können, z.B. weil sie bettlägerig sind, wird Ihnen automatisch eine Verfahrenspflegerin an die Seite gestellt. Diese achtet darauf, dass Ihre Rechte im Verfahren gewahrt werden.

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen BdB e.V.,
Mitglied  in der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie -DGSF